Regularien
Mai 2007 Thema: Nutzung von Festzelt, Bierzeltgarnituren und Grill
Der Verein besitzt Bierzeltgarnituren, ein Festzelt und einen Gas-Grill. Dieses Material kann von den Abteilungen, von einzelnen Mannschaften und Gruppen und auch von einzelnen Vereinsmitglieder ausgeliehen werden.
Für die Abnutzung der Materialien werden grundsätzlich Nutzungsgebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben, aus der eine Rücklage für erforderliche Reparaturen und die Ersatzbeschaffung wegen nutzungs- und altersbedingter Verschleißerscheinungen notwendig ist.
| Nutzungsgebühren | für je 3 Tage* |
Kaution | |
für je 3 Tage* | Kaution | |
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auf der Vereinsanlage | |
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außerhalb der Vereinsanlage | |
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| Festzelt | 15,00 € | keine | 20,00 € | 250,00 € | ||
| Bierzelt-Bank | 0,50 € |
keine | 1,00 € | 15,00 € | ||
| Bierzelt-Tisch | 1,00 € | keine | 1,50 € | 20,00 € | ||
| Gas-Grill | **20,00 € |
keine | **20,00 € |
30,00 € |
* Mindestzeit, oder ein Mehrfaches davon. ** In der Nutzungsgebühr ist der Gasverbrauch, die Endreinigung und die technische Pflege des Grills enthalten, die Dirk Netzer ab 06-2007 übernommen hat.
Die Nutzungsgebühr wird grundsätzlich bei der Ausgabe, die durch den Vereinswirt gegen Beleg erfolgt, bezahlt. Die bei der Ausleihung außerhalb der Vereinsanlage bezahlte Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials erstattet. Der Vereinswirt ist gehalten, keine Ausnahmen zu machen.
Bei Mannschafts-/Gruppenveranstaltungen aus besondererm Anlaß, z.B. Meisterschaftsfeier, Pokalsieg, Sponsorentreffen usw, kann die Nutzungsgebühr nach vorheriger Absprache mit dem Abteilungsleiter aus dem Etat der jeweiligen
Abteilung getragen werden. Die Pflicht zur Bezahlung bei Ausgabe bleibt davon unberührt.







